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   BFH, 06.02.2013 - III B 116/12   

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https://dejure.org/2013,3685
BFH, 06.02.2013 - III B 116/12 (https://dejure.org/2013,3685)
BFH, Entscheidung vom 06.02.2013 - III B 116/12 (https://dejure.org/2013,3685)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - III B 116/12 (https://dejure.org/2013,3685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • openjur.de

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, InvZulG § 2
    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • Bundesfinanzhof

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • rewis.io

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe bei fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 24.03.2006 - III R 49/04

    InvZul Abgrenzung Getreidegroßhandel - investitionszulagenbegünstigtes

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Im anschließenden Einspruchsverfahren trug die Klägerin vor, die Bearbeitung des Saatguts in der Betriebsstätte A unterscheide sich von der Tätigkeit, über die der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 24. März 2006 III R 49/04 (BFH/NV 2006, 1709) entschieden habe, weil das Getreide nicht lediglich gereinigt, sondern darüber hinaus auch gebeizt werde.

    Die in A vorgenommene Bearbeitung des Saatguts gehe, abgesehen vom Beizen, nicht über die Bearbeitung hinaus, über welche das FG Thüringen sowie der BFH in den Urteilen vom 13. November 2003 IV 1294/00 (juris) bzw. in BFH/NV 2006, 1709 zu entscheiden gehabt hätten.

    Nach der Rechtsprechung des BFH sei die Verarbeitung einer Ware zu bejahen, wenn sie in ihrer stofflichen Zusammensetzung erheblich verändert werde (BFH-Urteile vom 24. Januar 2006 VII R 44/04, BFH/NV 2006, 1027, sowie in BFH/NV 2006, 1709).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe entschieden, dass die Normauslegung und die Kontrolle der Rechtsanwendung im Einzelfall den Gerichten vorbehalten seien (Beschluss vom 31. Mai 2011  1 BvR 857/07, BVerfGE 129, 1).

    Auch das BVerfG hat die Zuhilfenahme der Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Entscheidung in BVerfGE 129, 1 nicht beanstandet, vielmehr hat es eine grundsätzliche Bindung an die von der Statistikbehörde getroffene Zuordnungsentscheidung und die Beschränkung auf eine Evidenzkontrolle abgelehnt.

    Sie nimmt Bezug auf die Passage im BVerfG-Urteil in BVerfGE 129, 1, wonach die Klassifikation im Grundsatz für die finanzgerichtliche Rechtsprechung verbindlich sei und sich die gerichtliche Überprüfung insoweit darauf beschränke, ob die Klassifikation im Blick auf das Investitionszulagenrecht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führe.

  • FG Thüringen, 13.11.2003 - IV 1294/00

    (Getreide - Großhandelsbetrieb mit umfangreicher Getreideaufbereitung als

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Die in A vorgenommene Bearbeitung des Saatguts gehe, abgesehen vom Beizen, nicht über die Bearbeitung hinaus, über welche das FG Thüringen sowie der BFH in den Urteilen vom 13. November 2003 IV 1294/00 (juris) bzw. in BFH/NV 2006, 1709 zu entscheiden gehabt hätten.

    Wenn das Urteil des Thüringer FG vom 24. Februar 1999 III 157/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 576) und das später vom BFH aufgehobene Urteil des Thüringer FG vom 13. November 2003 IV 1294/00 (juris) die Getreideaufbereitung als Betrieb des verarbeitenden Gewerbes anerkannt hätten, während das angefochtene Urteil das Beizen als handelsübliche Manipulation qualifiziere, so ergebe sich daraus das Bedürfnis, genau zu klären, für welche Art von Sachverhalt verarbeitendes Gewerbe zu bejahen sei.

  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Die schlüssige Darlegung einer unzureichenden Sachaufklärung erfordert Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Aufklärung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwieweit die weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. Senatsbeschluss vom 24. August 2012 III B 21/12, BFH/NV 2012, 1973).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Erzeugnisse müssten so be- oder verarbeitet werden, dass dadurch andere Produkte hergestellt oder die Erzeugnisse veredelt würden (BFH-Urteile vom 7. März 2002 III R 44/97, BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545, sowie vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497).
  • BFH, 07.03.2002 - III R 44/97

    InvZulG 1993: Erhöhte Zulage bei verarbeitendem Gewerbe

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Erzeugnisse müssten so be- oder verarbeitet werden, dass dadurch andere Produkte hergestellt oder die Erzeugnisse veredelt würden (BFH-Urteile vom 7. März 2002 III R 44/97, BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545, sowie vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497).
  • BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04

    Keine Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs.3 StromStG für Augenoptiker

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Nach der Rechtsprechung des BFH sei die Verarbeitung einer Ware zu bejahen, wenn sie in ihrer stofflichen Zusammensetzung erheblich verändert werde (BFH-Urteile vom 24. Januar 2006 VII R 44/04, BFH/NV 2006, 1027, sowie in BFH/NV 2006, 1709).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 64/08

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe mit Hilfe der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige vorzunehmen ist (z.B. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Unterhalb dieser Schwelle liegende Rechtsfehler reichen nicht aus, um die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu begründen, insbesondere nicht etwaige bloße Subsumtions- bzw. sonstige Rechtsanwendungsfehler (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774).
  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

    Auszug aus BFH, 06.02.2013 - III B 116/12
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers voneinander abweichenden Rechtssätze sind dabei gegenüberzustellen (z.B. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48).
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

  • BFH, 20.02.2002 - X B 157/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache;

  • BFH, 17.07.2002 - I B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

  • FG Thüringen, 24.02.1999 - III 157/96

    Anspruch auf Änderung eines Investitionszulagenbescheides; Voraussetzung für die

  • BFH, 19.09.2019 - III R 29/17

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Aus der grundsätzlichen Anknüpfung an die in der WZ enthaltenen Zuordnungen und Einteilungen ergibt sich auch, dass bei Anwendung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" keine Unterscheidung zu treffen ist zwischen steuerrechtlicher und statistischer Terminologie (Senatsbeschluss vom 06.02.2013 - III B 116/12, BFH/NV 2013, 776, Rz 9).
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